Maklergebühren – NEU seit 23.12.2020 durch eine ÄNDERUNG des Gesetzgebers!
Verkäufer von: Grundstücken, Mehrfamilienhäusern, 2-Familienhäusern und Gewerbeobjekten bezahlen bei uns weiterhin KEINE Maklergebühren!
Verkäufer von: Wohnungen, Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung bezahlen jetzt immer 50% der Maklergebühren (in der Regel sind das bei mir 2,38% des erzielten Kaufpreises inklusive der gesetzlichen MwSt. nach erfolgtem Notartermin & Rechnungsstellung für den Verkäufer)